Reisebedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen informieren, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und FernAktiv-Reisen GbR (im Folgenden FAR genannt) als Reiseveranstalter regeln, und die Sie mit Ihrer Reiseanmeldung anerkennen. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen i.S.d. § 651a –BGB.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde FAR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail) vorgenommen werden, nachdem der Kunde von FAR i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von FAR vor, an das FAR für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.

1.3 Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reiseanmeldung vornimmt, als auch für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines an den Kunden gefordert oder angenommen werden.

2.2 Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.

2.3 Die Restzahlung des Reisepreises ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise von FAR nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann.

2.4 Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist FAR nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

3. Leistungen

Umfang und Art der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Reiseausschreibungen und aus den hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung. Bezüglich der in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben behält sich FAR vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Reiseausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung in Kenntnis gesetzt wird.

Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von FAR ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.

4. Leistungs- & Preisänderungen.

4.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und die von FAR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. FAR wird den Reisenden vor Reisebeginn über entsprechende Änderungen ausführlich informieren. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung.

4.2 Erhebliche Vertragsänderungen sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Für abgeschlossene Reiseverträge kann ein Angebot von FAR zur erheblichen Vertragsänderung nicht nach Reisebeginn erklärt werden. FAR kann vom Kunden verlangen, dass er innerhalb einer von FAR bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von FAR bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung als angenommen. FAR kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g BGB (Fassung ab 1. Juli 2018) wird verwiesen.

4.3 FAR behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff oder andere Energieträger) oder Abgaben für bestimmte Leistungen, z.B. Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:

4.3.1 Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, so kann FAR den Reisepreis wie folgt erhöhen:
– Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Kunden anteilig weitergegeben und berechnet werden.
– In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen (erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann FAR vom Kunden verlangen.

4.3.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren FAR gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Kunden weitergegeben werden.

4.3.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für FAR verteuert.

4.4 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, soweit sich die in Klausel 4.3 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei FAR führt. FAR darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag tatsächlich entstandene Verwaltungskosten abziehen, muss aber auf Verlangen des Reisekunden nachweisen, in welcher Höhe diese entstanden sind.

4.5 Im Fall einer erheblichen Vertragsänderung oder einer Preiserhöhung um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. FAR kann dem Kunden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten. FAR kann vom Kunden verlangen, dass er innerhalb einer von FAR bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot zur Preiserhöhung über 8 % annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von FAR bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.

4.6 FAR wird den Reisekunden nach Maßgabe des Artikels 250 § 10 des Einführungsgesetzes zum BGB über erhebliche Vertragsänderungen unterrichten.

4.7 Falls der Kunde Reiseleistungen, die von FAR vertragsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch nimmt, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

5. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei FAR. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert FAR den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Vorbehaltlich einer konkreten Berechnung einer Entschädigung, kann FAR diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung bei Flugpauschalreisen (ohne Bestandteil mehrtägiger Schiffsfahrten) pauschalieren.

Bei allen von FAR veranstalteten Reisen kann FAR eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:
– bis 50 Tage vor Reiseantritt 20 %
– ab 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
– ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 50 %
– ab 19. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %
– ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reiseantritt 90 %
– ab 1 Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 95 %.

Für Pauschalreisen mit Bestandteil mehrtägiger Schiffsfahrten (z. B. Galapagos Kreuzfahrten) kann FAR folgende pauschalierte Entschädigung geltend machen.
– bis 121 Tage vor Reiseantritt 30 %
– ab 120. bis 61. Tag vor Reiseantritt 50 %
– ab 60 Tage vor Reiseantritt 95 %

Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.

5.3 Dem Kunden bleibt es unbenommen, FAR nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

5.4 FAR kann keine Entschädigung verlangen, wenn der Rücktritt erfolgt, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.

5.5 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. FAR kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Kunde erhält einen Nachweis, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

5.6 Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung und einer Auslandskranken- und Rücktransportversicherung empfohlen. Nähere Informationen über Versicherungsleistungen erteilen Versicherungen und Versicherungsmakler.

6. Rücktritt / Kündigung durch FernAktiv-Reisen

6.1 FAR kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn

a. in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und

b. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird. Ein Rücktritt ist spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Tritt FAR von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen innerhalb unverzüglich zurück.

6.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch FAR den Reiseablauf nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum geplanten Ende der Reise mit ihm unzumutbar ist, kann FAR den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält FAR den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die FAR aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

7. Obliegenheiten des Kunden

7.1 Der Kunde hat FAR umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.

7.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, FAR einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 16).

7.3 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

7.4 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

7.5 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

7.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

8. Haftung des Reiseveranstalters

8.1 Die vertragliche Haftung von FAR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

8.2 Die deliktische Haftung von FAR für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

8.3 Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation im Reiseland angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Kunden und FAR; für solche Leistungen übernimmt FAR keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die FAR in den Reiseausschreibungen lediglich als sehenswert oder optional vorschlägt.

8.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen FAR ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

8.5 Für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastung wie Sand, Staub, hohe Luftfeuchtigkeit, Fahrten bei schwierigen Streckenverhältnissen, Wanderungen, Bergbesteigungen, etc. kann FAR nicht haftbar gemacht werden. Auch bei Aufbewahrung oder Transport auf Last-/Tragtieren ist jegliche Haftung von FAR ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Beschädigung oder Verlust geführt hat.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

9.1 FAR steht dafür ein, Staatsangehörige eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Reisemedizinern und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.

9.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere gilt dies auch für die korrekte Schreibweise des eigenen Namens sowie der Namen aller ggf. in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, entsprechend der offiziellen, maschinenlesbaren Schreibweise im Reisepass.

9.3 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.

10. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

11. Informationspflichten über Fluggesellschaft

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet FAR, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist FAR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug/die Flüge durchführen wird/werden. Sobald FAR Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Kunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss FAR den Kunden über den Wechsel informieren. FAR muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden oder auf Anfrage bei FAR erhältlich.
ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm oder über die Seite des Luftfahrtbundesamtes: www.lba.de

12. Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und im Datenschutzhinweis. FAR hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse kontakt@fernaktiv-reisen.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an kontakt@fernaktiv-reisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1 Auf den Reisevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und FAR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen FAR im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2 Der Gerichtsstand von FAR ist der Firmensitz in Trier.

13.3 Für Klagen von FAR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von FAR maßgebend.

13.4 Die Bestimmungen zu den Ziffern 13.1 bis 13.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

14. Hinweis für Verbraucher

14.1 Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Reiseverträge, die online geschlossen wurden, befindet sich unter ec.europa.eu/consumers/odr.

14.2 FAR ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.

15. Sonstiges

15.1 Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

15.2 Ausführliche Informationen zur Verarbeitung von Kundendaten sind auf dem Informationsblatt unter www.fernaktiv-reisen.de/datenschutz.html zusammengefasst.

15.3 Stand dieser Bedingungen ist November 2019.

16. Reiseveranstalter

FernAktiv-Reisen
Huber/Sorger GbR
Neustraße 75
D-54290 Trier

Tel.: +49 (0) 651 – 912 96 90
Fax: +49 (0) 651 – 912 96 91
E-Mail: kontakt@fernaktiv-reisen.de

Geschäftsführer: Jörg Huber, Stefan Sorger

www.fernaktiv-reisen.de